Unter Ulmen hat geschrieben:Bundesregierung bürgt für 568 Mrd. Euro
Rettungsaktion für Sparer: Während mit Hochdruck eine Lösung für das Überleben der Hypo Real Estate gesucht wird, springt die Bundesregierung den Bürgern bei. In einer einmaligen Aktion stellt der Staat eine Garantie in Höhe von 568 Mrd. Euro für private Spareinlagen in Aussicht. Damit sollen Panikreaktionen vermieden werden.
Mit diesem drastischen Schritt will Berlin verhindern, dass panische Anleger wegen der Zuspitzung der Finanzkrise massenhaft ihr Geld abziehen - und damit weitere Banken zusammenbrechen lassen. "Panik unter den Bankkunden und einen Run auf die Bankschalter können wir uns wahrlich nicht leisten", sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Steffen Kampeter, der FTD.
"... Viele besorgte Anleger heben wegen der Finanzkrise offensichtlich bereits ihr Geld ab. "
Wir erleben in ganz Europa einen signifikanten Anstieg des Bargeldbedarfs", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. ..."
http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdie ... 21870.html
reglementiert oder verbietet die deutsche regierung größere bargeldabhebungen, noch diese woche? zumindest hört man von solchen gerüchten!
unter anderem auch bei eichelburg, leserzuschrift (jurist):
DAS KOMMT JETZT !!!!
§ 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
1 Gesetz verweist aus 3 Artikeln auf § 47
(1) Sind wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft, insbesondere den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehrs erwarten lassen, so kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung
1. einem Kreditinstitut einen Aufschub für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gewähren und anordnen, daß während der Dauer des Aufschubs Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen gegen das Kreditinstitut sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreditinstituts nicht zulässig sind;
2. anordnen, daß die Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen; sie kann diese Anordnung auf Arten oder Gruppen von Kreditinstituten sowie auf bestimmte Bankgeschäfte beschränken;
3. anordnen, daß die Börsen im Sinne des Börsengesetzes vorübergehend geschlossen bleiben.
(2) Vor den Maßnahmen nach Absatz 1 hat die Bundesregierung die Deutsche Bundesbank zu hören.
(3) Trifft die Bundesregierung Maßnahmen nach Absatz 1, so hat sie durch Rechtsverordnung die Rechtsfolgen zu bestimmen, die sich hierdurch für Fristen und Termine auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, des Handels-, Gesellschafts-, Wechsel-, Scheck- und Verfahrensrechts ergeben.
http://www.hartgeld.com/infos-DE.htm
---
dax vorbörslich bereits knapp mit 5% im minus