21.01.2011, 21:18
"...das Bundesamt für Verfassungsschutz.: Seit 2005 spionierten Mitarbeiter der Behörde Privat-Computer in Deutschland aus - ohne rechtliche Grundlage...
...Juli 2005: Die geheime Dienstanweisung wird ordnungsgemäß an das Parlamentarische Kontrollgremium geschickt. Die Abgeordneten, deren Aufgabe die Kontrolle der Geheimdienste ist, tagen streng geheim. Doch um die Brisanz des Papiers zu erkennen, fehlt den Herren, mehrheitlich älteren Juristen, leider die Fachkompetenz..."
"ja als Jurist und Nicht-Techniker, nicht IT-Spezialist, ich versteh es nicht, was damit im einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen..."
"...in den Turbolenzen der Bundestagswahl geht die Dienstanweisung unter, aber sie ist unterschrieben, das Kontrollgremium hat sie nicht gestoppt...die heimliche Arbeit der Dienste kann beginnen...am 31. Januar 2007 erklärt der Bundesgerichtshof höchst richterlich, Zitat: "die verdeckte Online-Durchsuchung ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig." Mit anderen Worten: Strickt verboten. Trotzdem, der Innenminister stoppt seine Datensucher noch immer nicht. Jetzt erst wird auch das Kontrollgremium wach. Den Abgeortneten dämmert, was sie damals ahnungslos ignoriert haben. Zu spät. Schlimmer noch: Aufklären dürfen sie nicht, sie sind ja zum Schweigen verpflichtet..."
"Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Witz. Es ist ein Placebo für die Öffentlichkeit..."
"...und das man deswegen diese Möglichkeit braucht in eng begründeten Ausnahmefällen auch auf den Computer Zugriff zu haben. Dafür braucht man eine Rechtsgrundlage, bisher hat man's ohne gemacht..."
21.01.2011, 21:18
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