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Ab 2012 gibt es Geld nur gegen elektronische Unterschrift

25.06.2008, 18:29

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises («Elena»)

Alle Bürger, die Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld bekommen, brauchen damit ab dem 1. Januar 2012 eine persönliche elektronische Unterschrift (digitale Signatur). Sie benötigen dafür keine neue Chipkarte im Geldbeutel. Die Signatur wird im Fachhandel auf den Daten-Chip von EC- und Gesundheitskarten oder der neuen Personalausweise aufgespielt.

Für die Betroffenen ist das kostenlos: Die 10 Euro zur Freischaltung der zunächst drei Jahre gültigen Signatur werden vom Staat erstattet. Wer keine staatlichen Leistungen bezieht und die elektronische Unterschrift nur zum Einkaufen im Internet oder Online- Banking nutzen will, muss die 10 Euro selbst bezahlen.

25.06.2008, 18:29

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